Die
Authentifizierung (Identitätsprüfung) bei der Online-Infektionsschutzbelehrung dient dazu, die gesetzlich
vorgeschriebene, persönliche Teilnahme an der Schulung sicherzustellen
und die Gültigkeit des ausgestellten Zertifikats (Bescheinigung nach §
43 Infektionsschutzgesetz) zu gewährleisten
.
Hier sind die Hauptgründe im Detail:
- Rechtssicherheit und Identitätsnachweis: Da die Belehrung eine offizielle Bescheinigung ist, muss sichergestellt werden, dass die Person, die den Kurs absolviert, auch tatsächlich die Person ist, die auf dem Zertifikat steht.
- Betrugsprävention: Durch das Hochladen eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) wird verhindert, dass Dritte die Belehrung stellvertretend durchführen.
- Verifizierung der "persönlichen" Teilnahme: Das Gesetz erfordert eine persönliche Belehrung. Die Authentifizierung ist der digitale Ersatz für die persönliche Vorstellung beim Gesundheitsamt.
- Ausstellung des gültigen Zertifikats: Ohne erfolgreiche Authentifizierung kann das Gesundheitsamt oder der beauftragte Anbieter kein rechtsgültiges Zertifikat für den Arbeitgeber ausstellen.