Bin ich berechtigt eine Gebührenbefreiung zu erhalten?

Düsseldorf: Die Regelgebühr beträgt 30,00 Euro. Eine Kostenbefreiung kann erfolgen für


  • Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses (Düsselpassinhaber bzw. dussel_pass)
    Als Nachweis muss der Düsselpass hochgeladen werden, auf dem der Name des Inhabers lesbar ist.

  • Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten an Düsseldorfer Schulen (Schülerpraktikum Düsseldorfer Schulen bzw. student_intern)
    Als Nachweis muss eine Schulbescheinigung oder ein Schreiben der Schule hochgeladen werden. Diese müssen mindestens Name und Geburtsdatum des Schülers sowie Name der Schule hervorgehen.

  • Inhaberinnen und Inhaber der Düsseldorfer Ehrenamtskarte (LHD Ehrenamtskarte bzw. lhd_volunteer_card)
    Als Nachweis muss die Ehrenamtskarte hochgeladen werden, auf der Name des Inhabers, Gültigkeitsdatum und Kartennummer erkennbar sind.

  • Mitarbeitende sowie Klientinnen und Klienten des LVR (Mitarbeitende und Klienten des LVR bzw. employees_clients_lvr)
    Als Nachweis muss ein Schreiben des jeweiligen Unternehmens des LVR hochgeladen werden, aus dem Name des Teilnehmenden und Notwendigkeit für die Schulung hervorgeht.

  • Mitarbeitende der Landeshauptstadt Düsseldorf (Mitarbeitende der LHD bzw. employees_lhd)
    Als Nachweis muss ein Schreiben der Arbeitsstelle hochgeladen werden, aus dem Name des Teilnehmenden und Grund für die Schulung hervorgehen. Die Befreiung gilt auch für Praktikanten und Bundesfreiwilligendienstler. Sollten hier Unklarheiten bestehen, sollte das mit dem Gesundheitsamt Düsseldorf direkt geklärt werden.

  • Beschäftigte der Werkstatt für angepasste Arbeit (Beschäftigte der Werkstatt für angepasste Arbeit bzw. employees_workshop_adapted_labour)
    Als Nachweis muss ein Schreiben der Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH hochgeladen werden, auf dem Name und Geburtsdatum der Person stehen.

    Wetteraukreis

  • 29 Euro Regelgebühr für eine Erstbelehrung

  • 10 Euro für das Schülerpraktikum (Schülerpraktikumsbescheinigung bzw. student_intern_certificate)
    Als Nachweis ist das Formular “Schülerpraktikum” einzureichen. Dieses muss mit den Daten der Schule und des Schülers, sowie dem Praktikumszeitraum ausgefüllt sein.

    Stadt Offenbach

  • 29 Euro Regelgebühr für eine Erstbelehrung

  • 10 Euro für das Schülerpraktikum (3-wöchiges-Praktikum bzw. three_week_internship)
    Es gibt kein Formular, dass als Nachweis festgelegt wurde. Idealerweise wird etwas hochgeladen, auf dem steht, dass es ein Schülerpraktikum ist und wie der Schüler heißt.